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Für Polizei-, Justiz- und Feuerwehrbeamte übernimmt während der aktiven Dienstzeit in der Regel der Dienstherr die Krankenversicherungskosten.
Mit Beginn der Pension werden diese Berufsgruppen zu 70% beihilfeberechtigt. Daher ist der Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung sinnvoll.
Beamte und ihre Angehörigen sind in der Regel beihilfeberechtigt. Der Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 90% der Krankenversicherungskosten. Den verbleibenden Teil müssen Beamte privat versichern.
Die kleine Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand ab.
Sie bewirkt, dass Sie bei einem späteren Abschluss einer Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung bestehen müssen.
Die große Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter.
Sie bewirkt, dass Sie keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen müssen und einen geringeren Beitrag zahlen müssen bei einem späteren Abschluss einer Krankenversicherung.
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